Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Dezember 2024

WICHTIG: Dies ist ein B2B-Service ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und professionelle Organisationen. Verbraucherschutzgesetze (einschließlich des Widerrufsrechts nach § 312g BGB) finden keine Anwendung.

§ 1 Geltungsbereich und B2B-Exklusivität

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des Signando License Shop und der zugehörigen Softwareprodukte (zusammen die "Services"), die von der Signando GmbH ("Anbieter") bereitgestellt werden.

(2) Diese Services stehen ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zur Verfügung, einschließlich gewerblicher Unternehmen, öffentlicher Einrichtungen und professioneller Organisationen. Mit der Erstellung eines Kontos oder dem Kauf einer Lizenz bestätigen Sie, dass Sie als Unternehmer und nicht als Verbraucher (§ 13 BGB) handeln.

(3) Verbrauchergeschäfte sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anbieter behält sich vor, Konten zu kündigen, die von Verbrauchern registriert wurden.

§ 2 Lizenzerteilung

(1) Nach Zahlung der anfallenden Gebühren gewährt der Anbieter dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Signando CA Software entsprechend der erworbenen Lizenzstufe.

(2) Die Lizenz ist an die spezifischen Root-CA-Fingerprints gebunden, die in der Lizenzdatei registriert sind.

(3) Abo-Lizenzen gelten für den bezahlten Abonnementzeitraum. Dauerlizenzen gelten unbefristet.

§ 3 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

  • Den ordnungsgemäßen Air-Gap-Betrieb der Root-CA-Systeme sicherzustellen
  • Angemessene Backups aller Zertifikatsdaten und privaten Schlüssel zu pflegen
  • Lizenzzugangsdaten vertraulich zu behandeln
  • Die Software nur im Rahmen der erworbenen Lizenzstufe zu nutzen
  • Alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum PKI-Betrieb einzuhalten

§ 4 Haftungsbeschränkung

Dieser Abschnitt gilt im größtmöglichen nach deutschem Recht für B2B-Verträge zulässigen Umfang.

(1) Unbeschränkte Haftung: Der Anbieter haftet unbeschränkt für:

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung
  • Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
  • Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
  • Haftung aus arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Übernahme einer Garantie

(2) Beschränkte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist dabei auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die vom Kunden in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Lizenzgebühren.

(3) Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der erforderlich gewesen wäre, wenn der Kunde ordnungsgemäße Backups gemäß § 3 durchgeführt hätte. Der Anbieter empfiehlt ausdrücklich die regelmäßige Sicherung aller Root-CA-Daten, privaten Schlüssel und Zertifikatsdatenbanken.

(4) Haftungsausschluss: Der Anbieter haftet nicht für:

  • Schäden durch Nichteinhaltung der Air-Gap-Umgebung durch den Kunden
  • Kompromittierung privater Schlüssel durch unzureichende physische Sicherheitsmaßnahmen
  • Mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig
  • Schäden durch Drittanbieter-Software, Hardware oder HSM-Geräte
  • Nichtverfügbarkeit des License Shops (die Software arbeitet offline)

(5) Haftungsobergrenze: Die Gesamthaftung des Anbieters aus diesem Vertrag, mit Ausnahme der Fälle nach Absatz (1), ist auf die insgesamt vom Kunden gezahlten Lizenzgebühren beschränkt.

§ 5 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung im Wesentlichen der Dokumentation entsprechend funktioniert.

(2) Der Kunde muss Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich melden.

(3) Die einzige Verpflichtung des Anbieters bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen ist nach seiner Wahl die Reparatur, der Ersatz oder die Bereitstellung eines Workarounds für die fehlerhafte Software.

(4) Keine Gewährleistung wird übernommen für:

  • Probleme durch nicht autorisierte Modifikationen
  • Inkompatibilität mit nicht explizit unterstützten HSM-Geräten von Drittanbietern
  • Nutzung außerhalb der dokumentierten Betriebsumgebung

§ 6 Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen, Schäden oder Kosten frei, die aus dem Missbrauch der Software durch den Kunden, der Ausstellung von Zertifikaten unter Verstoß gegen geltendes Recht oder der Verletzung dieser AGB entstehen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Abo-Lizenzen verlängern sich automatisch, sofern sie nicht mindestens 30 Tage vor dem Verlängerungsdatum gekündigt werden.

(2) Jede Partei kann bei wesentlicher Vertragsverletzung mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen, wenn die Verletzung nicht behoben wird.

(3) Bei Kündigung enden die Lizenzrechte des Kunden, bereits ausgestellte Zertifikate bleiben jedoch gültig.

§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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